Teilnahmebedingungen für Kurse, Lehrgänge und Seminare im DSBF e.V.

Stand: Februar 2010

1. Teilnahme

Die Veranstaltungen, Lehrgänge und Kurse stehen grundsätzlich jedem Interessenten offen. Mitglieder des ZDS erhalten mit Angabe ihrer Mitgliedsnummer zu bestimmten Kursen gesonderte Tarife. Die Teilnahme erfolgt generell auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

2. Anmeldungen

Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen und Kursen muss schriftlich (per Briefpost; Telefax oder E-Mail) oder über die Homepage des DSBF e.V. in der Regel bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Sollten für die Lehrgänge Bescheinigungen notwendig sein, müssen diese der Anmeldung beigefügt sein. Für die Aufnahme zum Lehrgang ist die Reihenfolge des Eingangs maßgebend. Mit der Bearbeitung der personenbezogenen Daten mittels EDV für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung, Zusendung von Informationen über unser Kursangebot sowie die Weitergabe an Dritte zur Bildung von Fahr- und Wohngemeinschaften, ist der Teilnehmer einverstanden. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen sowie die Hausordnung anerkannt.

3. Ausschluss von der Teilnahme

Das DSBF ist berechtigt, Lehrgangsteilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Nichterscheinen und Störungen des Unterrichts von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

4. Absage von Veranstaltungen

Das DSBF hat das Recht, bei zu geringer Teilnehmerzahl Lehrgänge abzusagen. Bereits gezahlte Lehrgangsentgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wird ein Lehrgang abgesagt oder fallen einzelne Stunden eines Lehrgangs aus, z.B. wegen Krankheit des Dozenten oder aus sonstigen von der Bildungsstätte nicht zu vertretenden Gründen, ist ein Schadensersatzanspruch aus jeglichem Rechtsgrund ausgeschlossen. Das DSBF e.V. haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Schule ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die genannten Pauschalen ist (z.B. durch Erbringung eines Ersatzteilnehmers), so hat die Schule nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe des nachgewiesenen Schadens (Verwaltungsmehraufwand). Die Kündigung ist schriftlich vorzunehmen. Zur Terminwahrung gilt das Datum des Poststempels.

5. Teilnahmegebühr/Lehrgangskosten

Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig, sofern nicht anders in der Kursbeschreibung vereinbart. Die Übernachtung und Verpflegung sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten. Jeder Lehrgang kann nur komplett gebucht werden. Die gesamten Lehrgangskosten werden auch dann fällig, wenn nur an Teilbereichen des Kurses teilgenommen wird; für einzelne Unterrichtsstunden, die nicht in Anspruch genommen werden, können keine Gebührenermäßigungen erfolgen. Bei Verzug der Zahlung wird einmalig eine Mahnung mit dem Zahlungsziel von 14 Tagen verschickt. Sollte innerhalb dieser Frist keine Zahlung eingegangen sein, wird der Teilnehmer vom Unterricht ausgeschlossen. Außerdem ist die Bildungsstätte berechtigt, Mahnkosten zu erheben.

Bildungsscheck / Förderanträge

Teilnehmer, die einen Bildungsscheck zur Verrechnung einreichen, erhalten eine Rechnung über den durch den Betrag des Bildungschecks geminderten Teilnehmerbeitrag.  Bei Gutschriften oder Förderanträgen, welche von dem Bildungsscheck abweichend sind, wird nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Antragsstellen bzw. Ausstellern der Gutschriften verfahren. Der Bildungsscheck und andere Bildungsförderungen sind zusammen mit der Anmeldung für den gewünschten Lehrgang beim DSBF e.V. einzureichen. Nachträglich eingereichte oder falsch ausgefüllte Anträge oder Gutschriften können nicht berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist der Teilnehmer für die ordnungsgemäße Beantragung seiner Förderung verantwortlich.

6. Abmeldungen und Kündigungen der Teilnahme

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Kündigung der Teilnahme an einem Lehrgang wird eine Ausfallgebühr fällig. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung und der Höhe der Lehrgangskosten.

6.1 Bei Kurzzeitlehrgängen (< 30 h)

Kündigung bis 14 Wochentage vor Beginn der Maßnahme: 50% der Lehrgangskosten; Kündigung ab 14 Wochentage vor Beginn der Maßnahme: 75% der Lehrgangskosten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf Grund der begrenzten Teilnehmerzahl bei Kündigungen, die später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, bei Fernbleiben oder bei Abbruch der Teilnahme die gesamte Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. berechnen müssen. Maßgebend ist das Datum des Poststempels. Selbstverständlich können Sie Ihre Anmeldung auf einen Ersatzteilnehmer übertragen.

6.2 Bei Langzeitlehrgängen (> 30 h)

Kündigung bis 80 Wochentage vor Beginn der Maßnahme: 10% der Lehrgangsgebühr; Kündigung von 80 bis 30 Wochentage vor Beginn der Maßnahme: 30% der Lehrgangsgebühr; Kündigung von 30 bis 14 Wochentage vor Beginn der Maßnahme: 50% der Lehrgangsgebühr; Kündigung ab 14 bis 7 Wochentage vor Beginn der Maßnahme: 75% der Lehrgangskosten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf Grund der begrenzten Teilnehmerzahl bei Kündigungen, die später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, bei Fernbleiben oder bei Abbruch der Teilnahme die gesamte Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. berechnen müssen. Maßgebend ist das Datum des Poststempels. Selbstverständlich können Sie Ihre Anmeldung auf einen Ersatzteilnehmer übertragen.

7. Durchführung bzw. Wiederholung der Veranstaltung, Terminverschiebungen

Bei verschiedenen der geplanten Veranstaltungen ist aus Gründen der fachlichen Effektivität die Teilnehmerzahl begrenzt. Überschreiten die Anmeldungen für eine solche Veranstaltung die vorgesehene Teilnehmerzahl, so wird das DSBF weitere Termine ansetzen. In Ausnahmefällen behält sich das DSBF e.V. den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Die Veranstaltungen finden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl statt. Ist dies zwischen 14 und 7 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn nicht gewährleistet, so kann das DSBF e.V. nach seiner Wahl die Veranstaltung entweder örtlich und zeitlich verschieben oder endgültig absagen. Auch in diesem Falle werden Sie unverzüglich benachrichtigt.

8. Haftung

Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche das DSBF e.V. zu vertreten hat, ausfallen, so werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus der Kurs-, Lehrgangs- und Seminarbuchung entstehenden Rechtsfragen ist Erfurt.

10. Hinweis

Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass Ihre Angaben gespeichert werden, um Ihnen Prospekte und Seminarinformationen zusenden zu können.

11. Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Erfurt, 15.02.2010