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Frau Anz von der DENA hat mit uns über das neue GEG gesprochen und welche Änderungen im Regelheft für EnergieberaterInnen wichtig sind.

Stellungnahme DENA für Energieberater zum neuen GEG

Bildquelle: Deutsche Energie-Agentur (dena)

Warum gibt es überhaupt die Energie-Effizienz-Expertenliste?

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sowohl bei Energieberatungen als auch bei den Leistungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren zum Teil erhebliche Qualitätsmängel aufgetreten sind.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bankengruppe (KfW) haben deshalb beschlossen, Experten für die geförderte Energieberatung und für geförderte hocheffiziente Sanierungen und Neubauten in einer bundesweit einheitlichen Liste zu führen.

Für die Aufnahme in diese Liste müssen in der Regel Anforderungen an die berufliche Ausbildung erfüllt werden. Darüber hinaus muss eine abgeschlossene Weiterbildung zum Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren oder umfangreiche Praxiserfahrung nachgewiesen werden.

Welche Änderungen sind durch die Einführung des GEGs für den Energieberater zu erwarten?

Nach § 88 GEG wird bei der „Ausstellungsberechtigung für Energieausweise“ nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden. Diese Berechtigung, bisher in der EnEV nur für bestehende Gebäude geregelt, erstreckt sich nun auch auf Neubauten. Dazu kommen Änderungen bei der Zulassung von Energieeffizienz-Experten: So gehört z. B. die Zulassung von Meistern und Technikern für Energieausweise in Nichtwohngebäuden zu den größeren Neuerungen.

Wie können Energieberater, die bisher keine Nichtwohngebäude bilanzieren dürfen, ihre Qualifikation nachweisen?

Das ist im Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes im Besonderen Teil und in der Anlage 1 Ziffer 32 detailliert beschrieben. Expertinnen und Experten müssen zunächst ein sogenanntes Basismodul bei einem qualifizierten Weiterbildungsanbieter absolvieren: für Expertinnen und Experten mit Hochschulabschluss sind dies 80 Unterrichtseinheiten (UE) und für andere Berufsgruppen 160 UE. Als Vertiefungsmodul kommen für Wohngebäude 40 UE und für Nichtwohngebäude 80 UE hinzu. Eine Abschlussprüfung ist nach jedem Vertiefungsmodul erforderlich. Hier werden auch die Inhalte des Basismoduls mit abgefragt.

Teilweise können diese Module durch bereits vorhandene Eintragungen oder Weiterbildungen ersetzt werden, z.B. das Basismodul durch eine „Bafa-Weiterbildung“.

Wie viele Energieberater gibt es zurzeit auf der Liste? Wie viele sind aufgrund fehlender Nachweise unsichtbar geschaltet und was können diese tun, um wieder frei geschaltet zu werden?

Sobald die Expertinnen und Experten die Unterlagen nachreichen, werden sie wieder sichtbar geschaltet - egal wie lange die „Unsichtbarkeit“ angedauert hat.

Zum Nachweis gibt es auch neue Möglichkeiten: Bisher waren alle drei Jahre über 24 Punkte (24 UE) Fortbildung und ein durchgeführtes Projekt als Nachweis notwendig. Der Praxisnachweis konnte bei jeder zweiten Verlängerung durch zusätzliche Fortbildungen ersetzt werden (32 UE).

Leider ist es so, dass ein unsichtbar geschalteter Experte keine neuen Projekte akquirieren und somit auch keine neuen Praxiserfahrungen machen kann. Deshalb gibt es jetzt im Bereich der Wohngebäude die praxisnahe Fortbildung: eine Weiterbildung mit 32 Punkten (32 UE). Diese kann regulär einen Wohngebäude-Nachweis ersetzen oder auch einfach als Fortbildung genutzt werden.

Diese neue Form der Fortbildung soll Expertinnen und Experten, die lange nicht praktisch tätig waren, die Möglichkeit geben, Sicherheit in der Praxis wiederzuerlangen. Wie eine Fahrstunde, wenn man lange nicht hinter dem Steuer saß.

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