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Deutschland befindet sich aktuell in einem schnellen Transformationsprozess der Gebäudebeheizung und der Gebäudehülle. Dämmung von Gebäuden und die Fragestellung, womit zukünftig eine Beheizung stattfinden soll treiben Bürgerinnen und Bürger um. Die Antwort hierauf liefern Energieberatende!Doch auch hier ändert sich aktuell vieles. Einschneidende Änderungen in der praktischen Tätigkeit ergaben sich zuletzt durch die Umstellung der Berechnungsnorm. Bisher hat die überwiegende Mehrheit mittels DIN 4108 und DIN 4701 Berechnungen für Gebäude erstellt. Gemäß Gebäudeenergiegesetz endet die Bilanzierung mit diesen Norman spätestens in 2024. Der Fördermittelgeber hat nun bereits in der BEG umgestellt, was bedeutet, jedes Gebäude muss für eine Effizienzhausberechnung bereits heute mittels DIN V 18599 berechnet werden. Die Umstellung erfordert für viele Energieberaterinnen und Energieberater eine Umstellung der täglichen Praxis und eine erneute Fortbildung. Denn die DIN V 18599 ist ein umfangreiches und komplexes Regelwerk, welches nicht alleine von Softwareeingaben lebt. Mehr denn je muss verstanden werden, was welche Eingabe in der Berechnungssoftware für Auswirkungen auf das Ergebnis haben wird und welche Kombinationsmöglichkeiten sinnvoll in der Eingabe und Berechnung sind.

Bereits heute führt es bei vielen Kolleginnen und Kollegen zu Verwirrungen wenn die Umstellung erfolgt, da die Eingabemaske in der Software anders aussieht und weiterhin deutlich mehr Parameter angegeben werden können, teilweise müssen, um ein Ergebnis zu erhalten. Die Einflussfaktoren auf diese Berechnung sind teils so gravierend, dass bereits der Verlauf der Rohrleitungen einen Unterschied von 20% ausmachen kann. Solche kleinen Stolperfallen müssen durch Schulung und Beschäftigung mit der Norm gelehrt und verstanden werden. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die DIN V 18599 das Regelwerk für die Bilanzierung von Gebäuden darstellt. Jeder Energieberater und jede Energieberaterin muss diese Norm kennen und vor allem auch verstanden haben, wie sich die Feinheiten auf die Bilanzierung auswirken, ansonsten ist keine korrekte Bilanzierung möglich. Mit Blick auf die Relevanz dieser Norm ist eine regelmäßige Aktualisierung notwendig. Aktuell wird bereits an einer Fassung für 2024 gearbeitet, wo weitere Änderungen vorgenommen werden, und Schwächen der Norm behoben werden sollen.

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