Neue Expertenliste für mehr Übersichtlichkeit im Bereich Energetisches Bauen und Sanieren löst BAFA-Liste ab

Energieeffizienzliste

Energieeffizienz in Gebäuden: Herausforderungen und Perspektiven
Deutschland steht vor der historischen Herausforderung, sein Energiesystem in den kommenden Dekaden grundsätzlich umbauen zu müssen, um die vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen. Die Debatte konzentriert sich dabei im Zuge der Abschaltung der deutschen Kernkraftwerke stark auf die Frage der zukunftsfähigen Stromerzeugung und des -transports. Ebenso wichtig ist jedoch die massive Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden, da ein Drittel des deutschen Endenergieverbrauchs aufgewendet wird, um Gebäude zu beheizen und mit warmem Wasser zu versorgen.
Mit dem Energiekonzept hat die Bundesregierung zentrale Ziele für den Gebäudebereich formuliert: den Wärmebedarf der Gebäude bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren und bis 2050 eine Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 Prozent zu erreichen. Dafür soll die energetische Sanierungsrate auf zwei Prozent verdoppelt werden. In der Praxis liegt die Sanierungsrate derzeit bei nur rund einem Prozent und ist deutlich zu gering, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Gebäudeeigentümer sind verunsichert, Potenziale zur Energieeinsparung sind unbekannt, das Vertrauen in die Bauqualität ist zu gering. Ein Schlüssel zur Steigerung der Sanierungsrate sind fachlich versierte Experten, die einfach und übersichtlich auffindbar sind.
Ziele der qualifizierten Expertenliste
Um die Qualität bei Energieberatungen und hocheffizienten Sanierungen und Neubauten zu verbessern, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bankengruppe vor einiger Zeit vereinbart, zukünftig entsprechende Experten in einer zentralen qualitätsgesicherten Liste zu erfassen. Die Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) betreut.
Ziel ist es, qualifizierte Experten für anspruchsvolle energetische Sanierungen und Neubauten sowie für Energieberatungen verlässlich auffindbar zu machen. Die verschiedenen Angebote der Experten am Markt erscheinen bisher für Eigentümer zu vielfältig und erschweren dadurch die Orientierung beim Einstieg in energetisches Bauen und Sanieren. Dank der neuen Expertenliste wird es für Gebäudeeigentümer zukünftig einfacher, einen zuverlässigen und fachlich versierten Experten zu finden.
Hintergrund
In der Vergangenheit wiesen geförderte Vor-Ort-Beratungen des BAFA sowie hocheffiziente Sanierungen und Neubauten der KfW teilweise erhebliche Mängel auf. Die neue, qualitätsgesicherte Liste soll die fachliche Qualität der Experten sicherstellen und eine verlässliche Struktur von geprüften Experten aufbauen und für Verbraucher bereitstellen. Sie gilt für den Bereich der Bundesförderung für Energieberatung sowie für hocheffiziente Sanierungen und Neubauten. Das bedeutet konkret: Nur wer als Experte in der Datenbank gelistet ist, kann zukünftig Anträge für das BAFA-Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung stellen und die von der KfW-Bankengruppe geforderte Baubegleitung und Planung für KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 durchführen und unterschreiben. Diese neue Expertenliste löst die bisherige so genannte „BAFA-Liste“ ab.
Anforderungen an die Qualifikation der Experten und Weiterbildung
Zum Eintrag in die Liste müssen Experten eine Grund- und eine Zusatzqualifikation nachweisen. Erforderliche Grundqualifikation ist die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009. Zusätzlich muss eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung nachgewiesen werden, für die ein erweiterter Leistungskatalog definiert wurde. Den Katalog finden Sie auf der Seite www.effizienzhaus-experten.de. Dieser orientiert sich an bereits existierenden Weiterbildungsangeboten für Energieeffizienz-Experten.
Die erweiterte Weiterbildung besteht aus zwei Modulen: „Beratung“ und „Umsetzung und Planung“: Das Modul „Beratung“ ist erforderlich für die Antragsberechtigung im Bundesförderprogramm Vor-Ort-Beratung (BAFA). Das Modul „Umsetzung und Planung“ müssen Planer und Baubegleiter für die Zeichnungsberechtigung in den Bundesförderprogrammen Bauen und Sanieren KfW-Effizienzhaus 40 und 55 nachweisen. Die Module können einzeln oder zusammen angeboten werden. Dann reduziert sich der Gesamt-Stundenaufwand aufgrund inhaltlicher Überschneidungen.
Beide Module enden mit einer verpflichtenden Abschlussprüfung für alle Berufsgruppen, die durch die Weiterbildungsträger abgenommen wird. Der Nachweis (Zertifikat) muss bei der dena vom Teilnehmer zur Registrierung eingereicht werden.
Die Weiterbildung muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Dabei zählt nicht nur das theoretische Wissen: Referenzen über Energieberatungen und/oder hocheffiziente Sanierungen und Neubauten von KfW-Effizienzhäusern 40 und 55 stellen sicher, dass alle gelisteten Experten auf dem neusten Stand der Technik sind und dieses Wissen auch bereits in die Praxis erprobt haben. Diese Praxisnachweise sind ebenfalls alle zwei Jahre nachzuweisen.
Bis 30.06.2012 gelten die bisherigen Weiterbildungsanforderungen gemäß der Anlage 3 der aktuellen Richtlinie über die Vor-Ort-Beratung in Wohngebäuden. Ab 01.07.2012 gelten die Weiterbildungsinhalte des neuen Leistungskataloges zur Weiterbildung. Entscheidend ist das Datum des Beginns der Weiterbildung.
Folgende Experten können sich bereits jetzt in die Liste eintragen, ohne zusätzliche Weiterbildungen absolvieren zu müssen (Übergangsregelung):
• Experten, die ausstellungsberechtigt nach §21 EnEV sind und eine abgeschlossene Weiterbildung gem. Anlage 3 der Richtlinie über die Förderung der Vor-Ort-Beratung , die nach dem 1. Oktober 2007 begonnen wurde, haben,
• Experten, die ausstellungsberechtigt nach §21 EnEV sind und eine abgeschlossene Weiterbildung gem. Anlage 3 der Richtlinie über die Förderung der Vor-Ort-Beratung haben, die vor dem 1. Oktober 2007 begonnen wurde und eine Weiterbildung im Bereich energiesparendes Bauen und Sanieren mit einem Umfang von 16 UE nach dem 1. Oktober 2009 vorweisen können,
• Experten, die bereits in der bis 30.06.2012 zugänglichen Beraterliste für die Vor-Ort-Beratung (BAFA) gelistet sind (sichtbar).
Sonderregelung für bereits gelistete, aktive Berater ist eine Qualifikation nach §21 EnEV im Rahmen der Übergangsregelung nicht verpflichtend.
Zeitplan für Weiterbildungsträger
Bis zum 30. Juni 2012 sollen Weiterbildungsträger ihre vorhandenen Angebote möglichst an die Inhalte dieses neuen Katalogs anpassen. Weiterbildungen, die ab dem 1. Juli 2012 beginnen, müssen die erweiterten Inhalte des Leistungskatalogs vermitteln, um als anerkannte Weiterbildung für die Energieeffizienz- Experte akzeptiert zu werden.
Unabhängigkeitsklausel
Wie bei der BAFA-Liste auch, müssen Effizienzhaus-Experten bestimmte Unabhängigkeitskriterien erfüllen. Die bisherigen Anforderungen des BAFA an die Vor-Ort-Energieberater gelten weiterhin. Sie dürfen nach wie vor kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Kunden haben.
DSBF
Das DSBF wird entsprechende Weiterbildungen (siehe: Zeitplan für Weiterbildungsträger), zur Qualifikation und Eintragung mit der entsprechenden Abschlussprüfung in die Effizienzhaus-Experten-Liste, unter www.dsbf.de anbieten.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH
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