Bildungsprämie des BMBF
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Programm Bildungs-Prämie eingeführt, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Die Bildungsprämie soll helfen, vor allem sozial schwächere Menschen die Möglichkeit zu geben, sich durch Weiterbildung am Arbeitsmarkt halten zu können. Die Förderung selbst wird mit Geldern aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) bereit gestellt. Den Europäischen Sozialfond gibt es bereits seit 1958 und wurde seit dieser Zeit mehrmals an die sozialen und wirtschaftlichen Umstände der europäischen Mitgliedsstaaten angepasst. Momentan befinden wir uns im siebten Programm des Europäischen Sozialfonds, welcher 2007 begann und bis 2013 laufen soll. In diesen 6 Jahren will der ESF rund 75 Milliarden Euro für Wachstum, Beschäftigung und regionale Wettbewerbsfähigkeit investieren.
Bis Ende 2009 war der Weg zu einer Förderung mittels Bildungscheck ein sehr undurchsichtiges und regional unterschiedliches Unterfangen, da jedes Bundesland verschiedene Anforderungen, z.B. an die Art der Weiterbildungsangebote stellte, nur einzelne Personengruppen förderfähig waren oder aber der Weg zu den Fördergeldern einem Labyrinth ähnelte. Seit dem 01. Januar 2010 wird zusätzlich zu den einzelnen Länderförderungen eine bundeseinheitlich gleiche Förderung des BMBF für berufliche Weiterbildung bereitgestellt. In Form eines Prämiengutscheines wird jede Investition in die berufliche Weiterbildung eines erwerbstätigen zu 50% - maximal jedoch 500,00€ - vom Bund übernommen. Der Prämiengutschein selbst ist ein Wertcheck, welcher ein Mal pro Jahr von einer Beratungsstelle ausgestellt und bei einem anerkannten Bildungsträger eingelöst werden kann. Auch das DSBF e.V. ist ein Bildungsträger, welches die Prämiengutscheine für sämtlich angebotene Lehrgänge annimmt und somit die jeweilige Lehrgangsgebühr nur um die hälfte (max. 500 €) dem jeweiligen Lehrgangsteilnehmer in Rechnung stellt.
Zum Beispiel kostet der Existenzgründerlehrgang des DSBF e.V. 500 €. Wenn ein Lehrgangsteilnehmer einen Prämiengutschein bei seiner Anmeldung zu diesem Lehrgang mit einreicht, werden ihm vom DSBF e.V. nur 250 € in Rechnung gestellt, die restlichen 250 € rechnet das DSBF e.V. direkt mit der „Service- und Programmstelle Bildungsprämie“ ab.
Grundlage für einen Prämiengutschein ist, dass der Antragsteller ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 25.600 € (bei gemeinsamer Veranlagung 51.200 €) nicht überschreitet und als „erwerbstätig“ gilt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen (Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialabgaben, Werbungskosten, VWL, PKS,...) ist am Besten anhand des letzten Steuerbescheides nach zu vollziehen. Als „erwerbstätig“ zählen nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sondern auch InhaberInnen oder TeilhaberInnen von Unternehmen, sofern sie selbst im Betrieb mitarbeiten. Auch für geringfügig Beschäftigte oder mithelfende Familienangehörige in einem Unternehmen, welche keine anderweitige Hauptbeschäftigung ausüben, können den Prämiengutschein beantragen. Nicht gefördert dagegen werden Arbeitlose, Schüler, Studenten und Rentner.
Um den Prämiengutschein beantragen zu können ist vorab ein Beratungsgespräch in einer zugelassenen Beratungsstelle nötig. Beratungsstellen sind bundesweit, meist in Volkshochschulen oder Handwerkskammern vertreten und können im Internet unter www.bildungspraemie.info oder per Hotline unter: 0800/2623000 gefunden werden. Zu dem Beratungsgespräch selbst muss ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) und der letzte Einkommenssteuerbescheid oder wahlweise eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen mitgebracht werden.
Es wurde zwar versucht, das Beantragungsverfahren zu vereinfachen, dennoch gibt es auch mit der Einführung des bundesweiten Bildungs-Checks weiterhin einige Stolpersteine, die bei der Antragstellung beachtet werden sollten, um einen reibungslosen Ablauf zu begünstigen:
- möglichst frühzeitig einen Termin vereinbaren, da die Wartezeit mehrere Wochen betragen kann,
- am Besten bei der Terminvereinbarung am Telefon abklären, ob für einen selbst eine Förderfähigkeit besteht,
- im Vorfeld mit dem jeweiligen Bildungsträger (z.B. DSBF e.V.) abklären, ob für den gewünschten Kurs noch Plätze frei sind, da der Prämiengutschein speziell für einen Lehrgang gilt,
- Den Prämiengutschein mit dem Anmeldeformular bei dem Bildungsträger einreichen.
Natürlich wurde mit Einführung der bundesweiten Bildungsprämie 2010 keinesfalls die bisherige ESF-Förderung der einzelnen Bundesländer ersetzt. Diese kann nach wie vor in gewohnter Weise in Anspruch genommen werden. Jedoch kann man je Lehrgang im Jahr nur einmal eine Förderung beantragen und sollte sich vorher darüber informieren, welche der beiden Förderungen sinnvoller ist.
Da die bisherige ESF-Förderung sehr unterschiedliche Formen hat und je nach Bundesland die Förderhöhe anders gestaltet ist, sollte man sich bei der Länder-Förderung vorher mit der jeweiligen Handwerkskammer in Verbindung setzen. Die Kammern wissen, wer die Förderung in Anspruch nehmen kann, welche Kurse förderfähig sind und welche Formalitäten zu beachten sind.
Bundesland: Angebot der Länderförderung:
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Baden-Württemberg |
Fachkursförderung |
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Brandenburg |
Bildungsscheck |
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Hessen |
Qualifizierungsscheck |
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Mecklenburg-Vorpommern |
Bildungsscheck für Unternehmer oder Existenzgründer |
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Niedersachsen |
„Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen“ (IWiN) |
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Nordrein-Westfalen |
Bildungsscheck |
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Rheinland-Pfalz |
Qualifizierungsscheck |
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Sachsen-Anhalt |
Zuschuss zur Qualifizierung von Beschäftigten |
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Sachsen |
Förderung betrieblicher Weiterbildung (Einzelbetriebliches Förderverfahren) |
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Schleswig-Holstein |
Förderung beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten in KMU |
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Thüringen |
Weiterbildungsrichtlinie |
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Bayern |
keine landesspezifischen Förderprogramme |
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Berlin |
keine landesspezifischen Förderprogramme |
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Bremen |
keine landesspezifischen Förderprogramme |
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Hamburg |
keine landesspezifischen Förderprogramme |
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Saarland |
keine landesspezifischen Förderprogramme |
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Bundesweit |
Bildungsprämie |
KMU: Kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern.







