Neue Expertenliste für mehr Übersichtlichkeit im Bereich Energetisches Bauen und Sanieren löst BAFA-Liste ab
Energieeffizienzliste
Energieeffizienz in Gebäuden: Herausforderungen und Perspektiven
Deutschland
steht vor der historischen Herausforderung, sein Energiesystem in den kommenden
Dekaden grundsätzlich umbauen zu müssen, um die vereinbarten Klimaschutzziele
zu erreichen. Die Debatte konzentriert sich dabei im Zuge der Abschaltung der
deutschen Kernkraftwerke stark auf die Frage der zukunftsfähigen Stromerzeugung
und des -transports. Ebenso wichtig ist jedoch die massive Verbesserung der
Energieeffizienz in Gebäuden, da ein Drittel des deutschen Endenergieverbrauchs
aufgewendet wird, um Gebäude zu beheizen und mit warmem Wasser zu versorgen.
Mit dem Energiekonzept hat
die Bundesregierung zentrale Ziele für den Gebäudebereich formuliert: den
Wärmebedarf der Gebäude bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren und bis 2050 eine
Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 Prozent zu erreichen. Dafür soll die
energetische Sanierungsrate auf zwei Prozent verdoppelt werden. In der Praxis
liegt die Sanierungsrate derzeit bei nur rund einem Prozent und ist deutlich zu
gering, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Die Gründe dafür
sind vielfältig: Gebäudeeigentümer sind verunsichert, Potenziale zur
Energieeinsparung sind unbekannt, das Vertrauen in die Bauqualität ist zu
gering. Ein Schlüssel zur Steigerung der Sanierungsrate sind fachlich versierte
Experten, die einfach und
übersichtlich auffindbar sind.
Ziele der qualifizierten Expertenliste
Um die Qualität bei
Energieberatungen und hocheffizienten Sanierungen und Neubauten zu verbessern,
haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bankengruppe
vor einiger Zeit vereinbart, zukünftig entsprechende Experten in einer
zentralen qualitätsgesicherten Liste zu erfassen. Die Liste wird von der
Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) betreut.
Ziel ist es, qualifizierte
Experten für anspruchsvolle energetische Sanierungen und Neubauten sowie für
Energieberatungen
verlässlich auffindbar zu machen. Die verschiedenen Angebote der Experten am Markt erscheinen bisher für Eigentümer zu
vielfältig und erschweren dadurch die Orientierung beim Einstieg in
energetisches Bauen und Sanieren. Dank der neuen Expertenliste wird es für
Gebäudeeigentümer zukünftig einfacher, einen zuverlässigen und fachlich
versierten Experten zu finden.
Hintergrund
In
der Vergangenheit wiesen geförderte Vor-Ort-Beratungen des BAFA sowie
hocheffiziente Sanierungen und Neubauten der KfW teilweise erhebliche Mängel
auf. Die neue, qualitätsgesicherte Liste soll die fachliche Qualität der
Experten sicherstellen und eine verlässliche Struktur von geprüften Experten
aufbauen und für Verbraucher bereitstellen. Sie gilt für den Bereich der
Bundesförderung für Energieberatung sowie für hocheffiziente Sanierungen und
Neubauten. Das bedeutet konkret: Nur wer als Experte in der Datenbank gelistet
ist, kann zukünftig Anträge für das BAFA-Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung
stellen und die von der KfW-Bankengruppe geforderte Baubegleitung und Planung
für KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 durchführen und unterschreiben. Diese neue
Expertenliste löst die bisherige so genannte „BAFA-Liste“ ab.
Anforderungen an die Qualifikation der Experten und Weiterbildung
Zum Eintrag in die Liste
müssen Experten eine Grund- und eine Zusatzqualifikation nachweisen.
Erforderliche Grundqualifikation ist die Ausstellungsberechtigung für
Energieausweise nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009. Zusätzlich
muss eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung nachgewiesen werden, für die
ein erweiterter Leistungskatalog definiert wurde. Den Katalog finden Sie auf
der Seite www.effizienzhaus-experten.de. Dieser orientiert sich
an bereits existierenden Weiterbildungsangeboten für Energieeffizienz-Experten.
Die erweiterte
Weiterbildung besteht aus zwei Modulen: „Beratung“ und „Umsetzung und Planung“:
Das Modul „Beratung“ ist erforderlich für die Antragsberechtigung im
Bundesförderprogramm Vor-Ort-Beratung (BAFA). Das Modul „Umsetzung und Planung“
müssen Planer und Baubegleiter für die Zeichnungsberechtigung in den
Bundesförderprogrammen Bauen und Sanieren KfW-Effizienzhaus 40 und 55
nachweisen. Die Module können einzeln oder zusammen angeboten werden. Dann
reduziert sich der Gesamt-Stundenaufwand aufgrund inhaltlicher
Überschneidungen.
Beide Module enden mit
einer verpflichtenden Abschlussprüfung für alle Berufsgruppen, die durch die
Weiterbildungsträger abgenommen wird. Der Nachweis (Zertifikat) muss bei der
dena vom Teilnehmer zur Registrierung eingereicht werden.
Die Weiterbildung muss
alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Dabei zählt nicht nur das theoretische
Wissen: Referenzen über Energieberatungen und/oder hocheffiziente Sanierungen
und Neubauten von KfW-Effizienzhäusern 40 und 55 stellen sicher, dass alle
gelisteten Experten auf dem neusten Stand der Technik sind und dieses Wissen
auch bereits in die Praxis erprobt haben. Diese Praxisnachweise sind ebenfalls
alle zwei Jahre nachzuweisen.
Bis 30.06.2012 gelten die
bisherigen Weiterbildungsanforderungen gemäß der Anlage 3 der aktuellen
Richtlinie über die Vor-Ort-Beratung in Wohngebäuden. Ab 01.07.2012 gelten
die Weiterbildungsinhalte des neuen Leistungskataloges zur Weiterbildung. Entscheidend
ist das Datum des Beginns der Weiterbildung.
Folgende
Experten können sich bereits jetzt in die Liste eintragen, ohne zusätzliche
Weiterbildungen absolvieren zu müssen (Übergangsregelung):
•
Experten, die ausstellungsberechtigt nach §21 EnEV sind und eine abgeschlossene
Weiterbildung gem. Anlage 3 der Richtlinie über die Förderung der
Vor-Ort-Beratung , die nach dem 1. Oktober 2007 begonnen wurde, haben,
•
Experten, die ausstellungsberechtigt nach §21 EnEV sind und eine abgeschlossene
Weiterbildung gem. Anlage 3 der Richtlinie über die Förderung der
Vor-Ort-Beratung haben, die vor dem 1. Oktober 2007 begonnen wurde und eine
Weiterbildung im Bereich energiesparendes Bauen und Sanieren mit einem Umfang
von 16 UE nach dem 1. Oktober 2009 vorweisen können,
•
Experten, die bereits in der bis 30.06.2012 zugänglichen Beraterliste für die
Vor-Ort-Beratung (BAFA) gelistet sind (sichtbar).
Sonderregelung für bereits
gelistete, aktive Berater ist eine Qualifikation nach §21 EnEV im Rahmen der
Übergangsregelung nicht verpflichtend.
Zeitplan für Weiterbildungsträger
Bis zum 30. Juni 2012
sollen Weiterbildungsträger ihre vorhandenen Angebote möglichst an die Inhalte
dieses neuen Katalogs anpassen. Weiterbildungen, die ab dem 1. Juli 2012
beginnen, müssen die erweiterten Inhalte des Leistungskatalogs vermitteln, um
als anerkannte Weiterbildung für die Energieeffizienz- Experte akzeptiert zu
werden.
Die neuen Kriterien finden
Sie unter: http://www.energie-effizienz-experten.de/fileadmin/user_upload/Qualifizierte_Expertenliste_Landingpage/2011-07-06_Regelheft_Auszug_WB_Qualifizierte_Experten.pdf
Unabhängigkeitsklausel
Wie bei der BAFA-Liste auch, müssen Effizienzhaus-Experten
bestimmte Unabhängigkeitskriterien erfüllen. Die bisherigen Anforderungen des
BAFA an die Vor-Ort-Energieberater gelten weiterhin. Sie dürfen nach wie vor
kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Kunden
haben.
DSBF
Das DSBF wird entsprechende Weiterbildungen (siehe: Zeitplan für
Weiterbildungsträger), zur Qualifikation und Eintragung mit der entsprechenden
Abschlussprüfung in die Effizienzhaus-Experten-Liste, unter www.dsbf.de anbieten.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH
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