Kursangebot
Das Erneuerbare Wärmegesetz (Baden-Württemberg)
Um die Aufklärung über die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) zu erleichtern, hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr eine Informationsbroschüre erstellt. Als Schornsteinfeger haben Sie unmittelbar Kontakt mit den Wohngebäudeeigentümern, die ihre Zentralheizung (Kessel) austauschen müssen oder wollen. Damit diese Bürger so zeitig wie möglich über die dabei zu beachtenden Anforderungen des Wärmegesetzes informiert werden, möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, die beigefügte Informations-broschüre in den betreffenden Fällen zu übereichen. Die Broschüre bietet einen ersten Einstieg in die Thematik des EWärmeG und gibt einen groben Überblick über die Erfüllungsmöglichkeiten, einschließlich Beratung und Förderung.
Als Bezirksschornsteinfegermeister, Schornsteinfegermeister oder Gebäudeenergie-berater (HwK) sind Sie Sachkundige im Sinne des § 7 EWärmeG und berechtigt die erforderlichen Nachweise für den Gebäudeeigentümer auszustellen.
Bezirksschornsteinfegermeister sind darüber hinaus nach § 8 Abs. 2 EWärmeG gesetzlich verpflichtet Namen und Adressen der Eigentümer, deren Heizungsanlage ausgetauscht wurde, sowie das Datum des Abnahmebescheids der zuständigen unteren Baurechtsbehörde zu melden.
Sofern Sie als beauftragter Handwerker oder Energieberater für den Gebäudeeigentümer Aufgaben im Zusammenhang mit dem Austausch der Heizungsanlage wahrnehmen – also nicht als Bezirksschornsteinfegermeister hoheitlich handelnnterliegen Sie darüber hinaus der Hinweispflicht nach § 7 Abs. 2 EWärmeG, welche durch die Übergabe eines Merkblattes erfüllt werden kann (vgl. Vordruck unter: www.uvm.baden-wuerttemberg.de Stichwort: Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Altbauten).
Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Informationen zu den Anforderungen des Wärmegesetzes zukommen lassen könnten, damit diese frühzeitig die notwendigen Planungen angehen können.
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Schornsteinfegergesellen, Schornsteinfegermeister, bevollmächtigte Schornsteinfegermeister, Energieberater
- Ziel des EWärmeG
- Inhalte EWärmeG erarbeiten und Unklarheiten erörtern, bzw. klären
- DIN 13229 / DIN 14785 - Berechnung der Anrechenbarkeit von Einzelfeuerstätten
- EnEV - Erkennen der Dämmstoffe, Vorgaben nach EnEV
- Vorstellung und Einarbeitung in die Formblätter
- Formblätter anhand praxisbezogener Beispiele erstellen
- Erstellen eines Anschreibens an die Behörde und den Kunden
- Ausstellungsberechtigung












Joachim Schultis (Tel. 07682/920865 oder Joachim.Schultis@gmx.de)